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   EuGH, 09.06.1992 - C-339/90   

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https://dejure.org/1992,11923
EuGH, 09.06.1992 - C-339/90 (https://dejure.org/1992,11923)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.1992 - C-339/90 (https://dejure.org/1992,11923)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 1992 - C-339/90 (https://dejure.org/1992,11923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit einer Verordnung der EWG; Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer Einfuhrsteuer frischer Bananen unmittelbar aus Drittstaaten; Protektionistische Maßnahme; Entscheidung über die ...

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.06.1992 - C-228/90

    Simba u.a. / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 09.06.1992 - C-339/90
    Volltext siehe unter: EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 228/90.
  • EuGH, 09.06.1992 - C-234/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit

    Auszug aus EuGH, 09.06.1992 - C-339/90
    Verbundverfahren: EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 229/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 230/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 231/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 232/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 233/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 234/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 353/90.
  • EuGH, 09.06.1992 - C-353/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit

    Auszug aus EuGH, 09.06.1992 - C-339/90
    Verbundverfahren: EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 229/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 230/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 231/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 232/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 233/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 234/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 353/90.
  • EuGH, 09.06.1992 - C-233/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit

    Auszug aus EuGH, 09.06.1992 - C-339/90
    Verbundverfahren: EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 229/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 230/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 231/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 232/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 233/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 234/90 EuGH - 09.06.1992 - AZ: C 353/90.
  • EuGH, 09.06.1992 - C-228/90

    Simba u.a. / Ministero delle finanze

    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-228/90 BIS C-234/90, C-339/90 UND C-353/90.

    In der Rechtssache C-339/90:.

    5 Mit Beschluß vom 16. September 1991 hat der Gerichtshof die verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90 und die Rechtssachen C-339/90 und C-353/90 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Zu der in der Rechtssache C-339/90 vorgelegten Frage nach der Auslegung des Artikels 95 EWG-Vertrag.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90

    Simba SpA und andere gegen Ministero delle finanze. - Nationale Steuer auf

    (In der Rechtssache C-339/90 wird hier ausserdem zusätzlich nach einer eventuellen Verletzung des Artikels 95 EWG-Vertrag gefragt).

    Die zweite Frage hat in den Rechtssachen C-228/90 bis 234/90 und C-353/90 (in der Rechtssache C-339/90 fehlt sie) den Wortlaut:.

    Mit der dritten Frage (die in der Rechtssache C-339/90 die zweite Frage ist) wird ausserdem noch hilfsweise das Problem aufgeworfen, ob mit den genannten Vorschriften des EWG-Vertrages - sowie mit der seit dem 1. Juli 1968 geltenden Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates(3) - nur das Gesetz Nr. 873/1982 als unvereinbar anzusehen ist, mit dem der italienische Staat die fragliche Abgabe von 70 LIT auf derzeit 525 LIT erhöht hat und damit gegen das im Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73(4) ausgesprochene Verbot für die Mitgliedstaaten verstossen hat, den Umfang des vom Gemeinsamen Zolltarif gewährten Schutzes zu ändern.

    Was zunächst das allein in der Rechtssache C-339/90 angeschnittene Problem der Anwendung des Artikels 95 EWG-Vertrag auf direkte Importe von Bananen aus dritten Ländern angeht, das sich stellt bei der Annahme, die streitige Abgabe sei unverändert als inländische Abgabe i. S. d. genannten Artikels anzusehen, so kann ich mich recht kurz fassen.

  • EuGH, 12.12.1995 - C-469/93

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Chiquita Italia

    11 Während des Verfahrens vor dem Tribunale Triest hat der Gerichtshof das Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba u. a., Slg. 1992, I-3713) erlassen, das ebenfalls die Einfuhr von Bananen unmittelbar aus Drittländern nach Italien betraf.

    1) Verleihen das GATT und die zwischen den AKP-Staaten und der EWG geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, die auf die Geltung des auf völkerrechtlichen Abkommen beruhenden Gemeinschaftsrechts besonders verweist, dem einzelnen in den Mitgliedstaaten einklagbare Rechte, aus denen sich für den Fall ihrer Verletzung für die nationalen Gerichte die Verpflichtung ergibt, die innerstaatliche Vorschrift, die den genannten Abkommen zuwiderläuft und mit ihnen unvereinbar ist, nicht anzuwenden?.

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